Pflegende Angehörige leisten täglich Großes. Doch Pflege kann anstrengend sein und erfordert Zeit, Kraft und Geduld. Damit Sie als pflegender Angehöriger entlastet werden und gleichzeitig Unterstützung im Alltag erhalten, gibt es spezielle Leistungen der Pflegeversicherung gemäß § 45a SGB XI. Hier ein Überblick über diese wichtigen Hilfen.
Entlastung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist erfüllend, aber auch oft belastend. Daher gibt es Angebote, die Ihnen als Pflegendem helfen, durchzuatmen und den Alltag besser zu bewältigen:
Diese Angebote sind besonders wertvoll, wenn Sie Entlastung im Alltag suchen, ohne auf die Sicherheit Ihres Angehörigen verzichten zu müssen.
Alltagsunterstützung: Hilfe im Haushalt und mehr
Pflegebedürftige und ihre Familien können zusätzliche Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben erhalten, wie etwa:
Haushaltshilfen: Hilfe beim Putzen, Einkaufen oder Kochen durch qualifizierte Unterstützungsdienste.
Organisation des Alltags: Unterstützung bei der Planung von Terminen, dem Kontakt mit Behörden oder der Koordination von Hilfsangeboten.
Begleitung und Betreuung: Helfer begleiten den Pflegebedürftigen zu Arztterminen, beim Spaziergang oder zu anderen Aktivitäten, die das soziale Leben fördern.
Wie werden diese Leistungen finanziert?
Die Pflegeversicherung unterstützt Sie mit zwei zentralen Ansätzen:
Entlastungsbetrag:
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege (ab Pflegegrad 1) erhalten monatlich 125 Euro für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsangebote.
Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum Ende des folgenden Halbjahres genutzt werden. Danach verfallen sie
Umwandlungsanspruch:
Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40 % ihrer ambulanten Pflegesachleistungen (z. B. durch Pflegedienste) umwandeln, um Alltagsunterstützungsangebote zu finanzieren.
Was passiert bei Nichtinanspruchnahme?
Entlastungsbetrag: Verfällt, wenn angesparte Mittel nicht spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Umwandlungsanspruch: Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.
Wie beantragen Sie die Unterstützung?
Denken Sie daran:
Entlastung und Unterstützung sind kein Luxus, sondern ein Recht, das Ihnen zusteht. Nutzen Sie diese Angebote, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen und die Lebensqualität für Sie und Ihren Angehörigen zu verbessern!