Haushaltshilfe und Gebäudereinigung
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Unterstützung im Alltag und Entlastung für Pflegende:
Was Sie wissen sollten!

 

Pflegende Angehörige leisten täglich Großes. Doch Pflege kann anstrengend sein und erfordert Zeit, Kraft und Geduld. Damit Sie als pflegender Angehöriger entlastet werden und gleichzeitig Unterstützung im Alltag erhalten, gibt es spezielle Leistungen der Pflegeversicherung gemäß § 45a SGB XI. Hier ein Überblick über diese wichtigen Hilfen.


Entlastung für pflegende Angehörige

Die Pflege eines nahestehenden Menschen ist erfüllend, aber auch oft belastend. Daher gibt es Angebote, die Ihnen als Pflegendem helfen, durchzuatmen und den Alltag besser zu bewältigen:

  • Beratungsangebote: Professionelle Pflegeberater oder speziell geschulte Personen helfen Ihnen bei organisatorischen Fragen und bieten Tipps zur besseren Bewältigung des Pflegealltags.
  • Kurzzeitige Entlastung: Ehrenamtliche Helfer oder Betreuungsdienste übernehmen vorübergehend die Betreuung des Pflegebedürftigen, damit Sie Zeit für sich selbst haben – sei es für einen Arzttermin, Erledigungen oder einfach eine kleine Pause.


Diese Angebote sind besonders wertvoll, wenn Sie Entlastung im Alltag suchen, ohne auf die Sicherheit Ihres Angehörigen verzichten zu müssen.


Alltagsunterstützung: Hilfe im Haushalt und mehr

Pflegebedürftige und ihre Familien können zusätzliche Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben erhalten, wie etwa:

Haushaltshilfen: Hilfe beim Putzen, Einkaufen oder Kochen durch qualifizierte Unterstützungsdienste.
Organisation des Alltags: Unterstützung bei der Planung von Terminen, dem Kontakt mit Behörden oder der Koordination von Hilfsangeboten.
Begleitung und Betreuung: Helfer begleiten den Pflegebedürftigen zu Arztterminen, beim Spaziergang oder zu anderen Aktivitäten, die das soziale Leben fördern.


Wie werden diese Leistungen finanziert?

Die Pflegeversicherung unterstützt Sie mit zwei zentralen Ansätzen:

Entlastungsbetrag:

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege (ab Pflegegrad 1) erhalten monatlich 125 Euro für anerkannte Entlastungs- und Unterstützungsangebote.

Nicht genutzte Beträge können angespart und bis zum Ende des folgenden Halbjahres genutzt werden. Danach verfallen sie

Umwandlungsanspruch:

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können bis zu 40 % ihrer ambulanten Pflegesachleistungen (z. B. durch Pflegedienste) umwandeln, um Alltagsunterstützungsangebote zu finanzieren.

Was passiert bei Nichtinanspruchnahme?

Entlastungsbetrag: Verfällt, wenn angesparte Mittel nicht spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.

Umwandlungsanspruch: Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.


Wie beantragen Sie die Unterstützung?


  1. Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse oder Pflegeberatung vor Ort.
  2. Lassen Sie sich über anerkannte Anbieter in Ihrer Region informieren.
  3. Reichen Sie die Rechnungen für genutzte Leistungen bei Ihrer Pflegekasse ein.


Denken Sie daran:

Entlastung und Unterstützung sind kein Luxus, sondern ein Recht, das Ihnen zusteht. Nutzen Sie diese Angebote, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen und die Lebensqualität für Sie und Ihren Angehörigen zu verbessern!


 
 
 
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